Kanisfluh ab jetzt durch Verordnung geschützt

Landesregierung beschließt Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Kanisfluh“

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat diese Woche die Unterschutzstellung der Kanisfluh beschlossen. Durch Verordnung wird in den Gemeinden Au, Mellau und Schnepfau ein Landschaftsschutzgebiet „Kanisfluh“ errichtet. „Die Vorarlberger Landesregierung will damit sicherstellen, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit der Kanisfluh entdecken und erleben dürfen“, erklärt Umweltlandesrat Johannes Rauch. “Es freut mich, dass nun dieses imposante Bergmassiv unter Schutz steht. Das Wahrzeichen des Bregenzerwaldes wird so für die Zukunft bewahrt“.

Die Kanisfluh weist mit den bemerkenswertesten Großraumbiotopen Vorarlbergs eine einzigartige Naturausstattung auf und ist für Einheimische und Gäste ein Juwel und ein besonderes Naturerlebnis. Sie ist ein weitgehend isoliert stehendes Bergmassiv im zentralen Bregenzerwaldgebirge zwischen den Orten Mellau und Au. „Die Kanisfluh gilt als markantester und in seiner Gestalt als eigenständigster Berg des Bregenzerwaldes. Sagenumworben und identitätsstiftend prägt er Generationen. Der Erhalt der Kanisfluh auch für unsere Kinder und Kindeskinder ist Ziel dieser Verordnung“, freut sich Umweltlandesrat Rauch.

Mit der rechtlichen Verankerung als Landschaftsschutzgebiet wird die besondere Bedeutung der Kanisfluh mit ihrem Natur- und Landschaftsraum gewürdigt. Durch die Verordnung wird die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche sowie die ordnungsgemäße jagdrechtliche Nutzung nicht eingeschränkt.

„Hot spot“ der Biodiversität in Vorarlberg

Der Steinbock ist über den ganzen Alpenraum verbreitet. Eine von ca. 160 Kolonien in den Alpen bildet die Kolonie Kanisfluh bis Hoher Freschen, wobei die Kanisfluh mit 70 bis 80 Tieren das Hauptgebiet ist. Peter Huemer vom Ferdinandeum in Innsbruck hat die Schmetterlingsfauna auf der Kanisfluh detailliert erhoben und 966 Schmetterlingsarten nachgewiesen, davon drei Erstnachweise für Österreich. „Die Kanisfluh ist also ein „hot spot“ der Biodiversität nicht nur in Vorarlberg, sondern in den gesamten Nordalpen“, so Rauch. „Mit der jetzigen Verordnung tragen wir diesem Umstand Rechnung und sichern ein Gebiet von einzigartiger Schönheit für künftige Generationen.“

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Landesrat Johannes Rauch: 2018 wird ein Umsetzungsjahr

Im Umweltbereich stehen neben den genannten Gesetzesvorhaben auch eine Machbarkeitsstudie für einen Naturpark Rätikon und das Bemühen, die Kanisfluh unter Naturschutz zu stellen, auf Rauchs Agenda. Der Klimaschutz soll im Rahmen einer Energiesparoffensive, durch zusätzliche Anreize zum Austausch von Ölheizungen sowie durch den konsequenten Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobile gefördert werden.

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Johannes Rauch Landesrat

Die Kanisfluh. Sie ist nicht nur ein Berg. Sie ist imposant. Steht da, wie ein Monument, unverrückbar. Wer sich dagegen wehrt, dass man sich an ihr vergreift, steht in der Tradition von Franz Michael Felder.  Niemals, niemals hätte er, der Reformer und Rebell, es zugelassen, dass man, nur des schnöden Mammons wegen, abgräbt, was über Jahrhunderte und Jahrtausende dort entstanden ist. Ist doch wahr!

„Ich will der Wahrheitsgeiger sein und bleiben, auch wenn sie die Geige an meinem eigenen Kopf zerschlagen!“ (F.M. Felder)”


Der Umweltschutzbeirat hat den vorliegenden Text mit zwölf Ja – Stimmen, bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen beschlossen:

Der Umweltschutzbeirat begrüßt die Bemühungen der Gemeinde Schnepfau, das Großraumbiotop Kanisfluh in seiner landschaftlichen Qualität und Naturnähe zu erhalten und spricht sich gegen landschaftszerstörende Eingriffe aus, wie zum Beispiel Kiesabbau am Hangfuß der Kanisfluh.

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