Landesrecht konsolidiert Vorarlberg: Gesamte Rechtsvorschrift für Verordnung der Landesregierung über das Landschaftsschutzgebiet „Kanisfluh“ in Au, Mellau und Schnepfau, Fassung vom 25.06.2020

Verordnung der Landesregierung über das Landschaftsschutzgebiet „Kanisfluh“ in Au, Mellau und Schnepfau. StF: LGBl.Nr. 39/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 26 und 35 Abs. 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl.Nr. 22/1997, in der Fassung LGBl.Nr. 72/2012, Nr. 70/2016 und Nr. 67/2019, wird verordnet:


§1
Schutzgebiet

Das in den Anlagen 1 bis 10, einschließlich den Erläuterungen dazu, rot umrandete Gebiet in den Gemeinden Au, Mellau und Schnepfau ist nach dieser Verordnung als Landschaftsschutzgebiet geschützt.


§2
Schutzzweck

Zweck der Errichtung des Landschaftsschutzgebietes ist es,

  1. die landschaftsbildliche Schönheit und Eigenart des Kanisfluhbergstockes in seiner weitgehenden Natürlichkeit und einzigartigen geomorphologischen Ausprägung und mit seinen durch langjährige pflegliche Nutzung entstandenen Alp- und Vorsäßgebieten zu erhalten sowie die Biodiversität auch durch die nachhaltige land-, forst- und alpwirtschaftliche Nutzung zu sichern;
  2. das Gebiet mit seinem besonderen ästhetischen Reiz als naturnahen Erholungsraum für die Bevölkerung zu erhalten, soweit dies mit dem Schutzzweck nach lit. a vereinbar ist.

§3
Schutzmaßnahmen

(1) Im Schutzgebiet dürfen keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen vorgenommen werden, die geeignet sind, den Schutzzweck nach § 2 zu beeinträchtigen. Danach ist es insbesondere verboten,

  1. Anlagen wie Gebäude, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Straßen und Wege, Werbeanlagen sowie Einfriedungen zu errichten oder zu ändern; davon ausgenommen ist die Nutzung oder Änderung eines bestehenden Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes als Ferienwohnung im Sinne der §§ 16 Abs. 4 lit. d und 58 Abs. 3 Raumplanungsgesetz;
  2. abseits von markierten Wegen oder Straßen zu gehen, zu reiten oder zu fahren und abseits von ausgewiesenen Schirouten zu gehen oder zu fahren;
  3. Geländeveränderungen vorzunehmen, Bodenbestandteile wegzunehmen und Materialien abzulagern oder zu lagern;
  4. Pflanzen oder Pflanzenteile zu entfernen, ausgenommen Pflegemaßnahmen im Auftrag der Behörde im Zuge der Neophytenbekämpfung;
  5. Abfälle oder andere Verunreinigungen zurückzulassen;
  6. Wohnmobile oder Wohnwagen aufzustellen oder zu zelten;
  7. ohne zwingenden Grund Störungen durch Lärm, Licht oder auf sonstige Weise zu erregen;
  8. den Modellflugsport auszuüben oder das Gelände mit Luftfahrzeugen, Luftfahrtgeräten, Flugmodellen oder unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen) in einer Höhe von weniger als 300 m zu überfliegen.

(2) Der Abs. 1 gilt nicht für:

  1. die widmungsgemäße Benützung, den Betrieb und die Instandhaltung rechtmäßig bestehender Anlagen;
  2. die zeitgemäße und ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche sowie die zeitgemäße und ordnungsgemäße jagd- und fischereiliche Nutzung, einschließlich der dazu notwendigen Errichtung und Erweiterung von bestehenden Gebäuden und Anlagen;
  3. die Beseitigung durch Elementarereignisse entstandener Schäden.

§4
Bewilligung von Ausnahmen

(1) Von den Vorschriften des § 3 können auf Antrag oder von Amts wegen Ausnahmen bewilligt werden, wenn ein Vorhaben

  1. aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zwingend notwendig ist, oder
  2. den Schutzzweck nicht langfristig beeinträchtigt und andere öffentliche Interessen, insbesondere land- und forstwirtschaftliche Interessen, überwiegen.

(2) Durch Bedingungen oder Auflagen oder durch eine Befristung der Bewilligung ist sicherzustellen, dass die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht oder möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Quelle

Verordnung, Anlagen im PDF Format , Erläuterung sind im Bericht auf Seite 2 ersichtlich.

Wanderung zur Trutzburg

So nennt der Psychiater Reinhard Haller den Hausberg des Bregenzerwaldes, die Kanisfluh. Auf seiner Wanderung erklärt er, warum Wandern ein besonderes Mittel und die beste Vorbeugung gegen psychische Belastungen, ja Erkrankungen, bietet.

Die kontinuierliche Bewegung in der freien Natur fördert Selbstbewusstsein und Gesundheitsdisziplin. Auch führt sie zu besserer Stressresistenz und mehr Gelassenheit.

„Nichts flößt so viel Ehrfurcht ein wie der Anblick von Bergen.“ Das hat der frühere UNO-Generalsekretär Kofi Annan gesagt. Es fällt mir immer ein, wenn ich die Kanisfluh sehe, diesen grandiosen Berg, einen der schönsten der Alpen. Von den Dörfern an ihrem Fuß aus betrachtet, ist sie eine mächtige Schutz- und Trutzburg. Draußen im Tal wirkt sie wie eine Wächterin über die ganze Region und von der Ferne aus präsentiert sie sich als stolze Exponentin der Alpen.

Die Kanisfluh und ihre vielen verschiedenen Gesichter Kaum ein Berg ist menschenähnlicher: mit einem wuchtigen Haupt, dem Stoß, das der fast unscheinbar im Hintergrund liegenden Spitze die Show stiehlt. Mit breiten Felsschultern, die den Menschen unten Stärke und Unerschütterlichkeit vermitteln. Mit sich schutzmantelartig über das Tal ausbreitenden Abhängen, Halden und Fluhen, die Sicherheit und Geborgenheit verheißen. Mit Klüften und rippenartigen Falten, mit der sagenumwobenen Wirmsäule und einer mächtigen Basis. Das Erstaunliche aber sind die völlig unterschiedlichen Gesichter der Nord- und der Südseite: Kolossal, jäh und rau gegen den Vorderwald. Leicht, luftig und eher wie eine Kathedrale, wenn man sie von den Dörfern des hinteren Bregenzerwaldes aus betrachtet. Jeder, der die Kanisfluh sieht, fühlt sich fasziniert, jeder möchte sie einmal besteigen.

Wandern als Gegenmittel gegen Stress, Burnout und Demenz

Landschaften prägen die Menschen, und wo könnte das Wandern schöner sein als in einem so geheimnisvollen, mythologischen und heilsamen Gebirge? Wandern hat einen enormen gesundheitlichen Effekt – und Bergwandern erst recht. Die positiven körperlichen Auswirkungen, von Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems über Regulierungen des Fett- und Zuckerstoffwechsels bis zur Verbesserung der Immunabwehr reichend, sind ja bestens erforscht. Könnte man eine Tablette entwickeln, die alle krankheitsvorbeugenden und heilenden Kräfte des Ausdauersports Wandern in sich vereinigte, wäre sie der pharmakologische Megaseller schlechthin. Erst in jüngerer Zeit beschäftigt sich die Wissenschaft mit den Wirkungen des Wanderns auf die Psyche und bringt noch erstaunlichere Resultate: Wer wandert, kann Altersdemenz im besten Fall um Jahre verzögern. Wandern ist ein Antidepressivum ersten Ranges und eines der besten Mittel zur Verhinderung des Burnout, der Krankheit unserer Zeit. Es lehrt uns die Kunst des meditativen Versenkens viel leichter, effektiver und billiger als ein indischer Guru. Das kontinuierliche Bewegen in freier Natur fördert Selbstbewusstsein und Gesundheitsdisziplin, es führt zu besserer Stressresistenz und mehr Gelassenheit. Man muss nur eine gute Sensibilität für seinen körperlichen und seelischen Organismus entwickeln und in sich hineinhorchen. Dann erspürt man all diese Effekte und noch einige mehr.

Beim Wandern auf der Kanis zum eigenen Atem kommen

Den ersten steilen Anstieg ersparen wir uns und schweben mit der Bergbahn über den Waldgürtel auf die Roßstelle. Dort, im märchenhaften Bergwald, waren in meiner Kindheit noch Rübezahl und nach erster winterlicher Verzuckerung das Christkind zu Hause. Wir wandern hinein, über Wege und Stege, in den Talkessel der Alpe Kanis. So stellt man sich eine Farm in Kanada vor. Wäre das nicht eine grandiose Kulisse für einen Wildwestfilm? Weiter geht es durch Föhren und Bergblumen, vorbei an der Wurzacher Alphütte, die uns jetzt schon mit der Aussicht auf Rast und Stärkung auf dem Rückweg lockt. Nirgendwo klingen die Kuhglocken so sommerlich wie hier, da ist das Klischee von saftigen Alpwiesen und glücklichen Kühen erfüllt. Jetzt fühlen wir uns entspannt, wir lassen Stress und Ärger hinter uns, wir werden frei. Ist das nicht Luft-, Licht- und Farbtherapie in einem? Dann der Anstieg, nicht gefährlich, aber lang und heiß. Nunmehr wäre Kondition gefragt. Da hilft der Gedanke an Menschen, die verzweifelt um ihr Leibgefühl kämpfen, weil sie ihren Körper nicht mehr spüren. Dem schwitzenden, keuchenden Wanderer mit vor Anstrengung gerötetem Kopf und schmerzenden Muskeln ist seine Leiblichkeit durch und durch bewusst, da braucht es keine Therapie. Ob wir nun wollen oder nicht, spüren wir doch endlich wieder das Atmen als intensivste aller Körperfunktionen, können durch das tiefe Luftholen innere Blockaden lösen, und negative Emotionen hinauspusten. Als wir die Höhe erreichen, den Bergkamm der Holenke, stellt sich ein erstes Hochgefühl ein. Schlagartig hat sich die Kulisse geändert, der Blick in die Weite gibt ein Gefühl der Freiheit, ja einer gewissen Erhabenheit – und auch der Sehnsucht. Unten liegen die „Dörfle der Reihe nach“, wie es im Lied heißt. So nah ist der Bodensee, der Panoramablick schweift auf die Tiroler Alpen, über die trotz Gletscherschwund noch weißen Schweizer Berge und weit hinaus ins deutsche Land. Der letzte, nur scheinbar kurze Anstieg ist ein Hund. Er zieht und zieht sich, die Luft wird dünner, manche packen hier den Rucksack aus. Jetzt braucht man Willen und inneren Dialog. Jetzt bauen wir aber auch am meisten Aggressionen ab und steigern die Produktion von Glückshormonen. Am Gipfel sind alle stolz, sie gratulieren sich: passionierte Berggeher, Wandergruppen, ganze Familien und Kinder, die das erste große Bergabenteuer bestanden haben. Einen 2000er – sie werden es ein Leben lang nicht vergessen.

„Ich habe mir meine besten Gedanken ergangen“

Auf dem Rückweg will der Fotograf schlechten Gewissens ein paar Aufnahmen mit einer Drohne machen. Es sei das neueste Modell und ganz leise. Der sofort erfolgende Protest von Wanderern, Ruhesuchenden und Erholungsbedürftigen besagt eindrucksvoll, wie sehr unberührte Natur und himmlische Ruhe von der gestressten Gesellschaft gesucht werden. Ein Wahnsinn, wenn man an den abgewehrten Plan denkt, den „heiligen Berg“ mit einem Steinbruch zu zerstören und die wundervolle Stille für dreißig Jahre zu vertreiben. Bei einem jetzt zu Recht als „wohlverdient“ bezeichneten Bier hören wir das Lachen der am Bergbach spielenden Kinder und sehen die Urlauberfamilien, die in der Flusslandschaft ein Paradies gefunden haben. Unwillkürlich spürt man angesichts des glasklaren, sprudelnden Wassers und der sich im Sommerwind wiegenden Gräser und Bäume ein wenig Mitleid mit denen, die sich am heißen, ausgedörrten Mittelmeerstrand langweilen müssen. In der Abendsonne im Tal angekommen, wird es noch einmal philosophisch, mit einem Gedanken Kierkegaards: „Ich habe mir meine besten Gedanken ergangen und kenne keinen Kummer, den man nicht weggehen kann.“ Und als ich, wieder vom Alltag eingeholt, meine Praxis betrete, muss ich unwillkürlich bekennen: „Natur und Wandern haben viele psychotherapeutische Funktionen – nicht weil ich von der Psychotherapie, meinem Beruf, so wenig, sondern weil ich vom Wandern so viel halte.“

Autor: Reinhard Haller

Quelle

 

Landschaftsschutzgebiet Kanisfluh

Eine außergewöhnliche Erfolgsgeschichte

Am Beginn stand das Begehren der größten Transportfirma der Region, am Fuß der Kanisfluh auf einer Fläche von sechs Hektar über einen Zeitraum von 30 Jahren 800.000 Kubikmeter Kies und Felsgestein abzubauen.

Eine umfassende Chronologie hier anzuführen würde diesen Rahmen sprengen.

Mittels gemeinsamer Anstrengungen ist es gelungen, für die Kanisfluh den Status eines Landschaftsschutzgebietes zu erreichen, mit dem Ziel, dieses Naturjuwel vor zukünftigen Begehrlichkeiten dieser Art zu bewahren. Das ist es, was letztendlich zählt!

Der außergewöhnliche und kreative Einsatz der NGO´s, Alpenverein, Alpenschutzverein und Naturschutzbund, der Bürgerinitiative „Üsa Kanis“ mit vielen tausend UnterstützerInnen aus der Region und weit darüber hinaus, von KünstlerInnen, prominenten Persönlichkeiten, Medien und PolitikerInnen, war ausschlaggebend für diesen Erfolg.

https://www.alpenschutzverein.at/landschaftsschutzgebiet-kanisfluh/

Viel zu oft wurde und wird kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen Priorität eingeräumt, Naturschutzinteressen und damit unschätzbare Werte, bleiben auf der Strecke. Dass dies in diesem Fall anders gelaufen ist, ist eher die Ausnahme. Für unseren Alpenschutzverein ist die Bewahrung der alpinen Landschaft in seiner Unversehrtheit und Lebendigkeit ein Kernthema. Ein Erfolg dieser Art motiviert uns für die aktuelle und zukünftige Arbeit, ohne den sich früher oder später das Gefühl eines sinnlosen Bemühens einstellen müsste.

Es ist deshalb ganz wichtig, dieses erfreuliche Ergebnis bewusst wahrzunehmen, zu feiern, mit allen Beteiligten, und damit auch dem weit verbreiteten Fatalismus und der resignativen Haltung, da könne man eh nichts machen, etwas entgegen zu setzen.

Eine Mitgliedschaft beim Alpenschutzverein oder einer anderen NO stärkt die Anliegen des Naturschutzes, auch wenn es um zukünftige Projekte geht. Die Freude darüber, dass wir zusammen nicht unwesentlich dazu beigetragen haben, das Kanisfluh Massiv als Naturmonument und Wahrzeichen des Bregenzerwaldes für die Zukunft zu bewahren, wird bestehen bleiben.

Weitere Informationen auf „Üsa Kanis“ und Presseaussendung Vorarlberger Landesregierung.

Franz Ströhle, 1. Vorsitzender Alpenschutzverein für Vorarlberg

Quelle

Hildegard Breiner, Schutz für die Kanisfluh

Mit großer Freude begrüßt der Naturschutzbund Vorarlberg die Unterschutzstellung der Kanisfluh. Mit dieser Verordnung hat sie einen „Schutzmantel“ (VN-Titelseite, 5.6.20) bekommen. Damit wird hier dem Eigenwert der Natur endlich der richtige Stellenwert eingeräumt gegenüber einer Degradierung dieses bewunderten und geliebten Symbolberges als Steinbruch.

Seit dem Sommer 2017 hat sich der Naturschutzbund, zusammen mit der Bürgerinitiative „Üsa Kanis“, dem Alpen- und Alpenschutzverein, für diesen geologisch ganz besonderen Berg mit seiner Flora und Fauna eingesetzt. Übrigens wurde bereits 1892 zum Schutze des damaligen Edelweißreichtums der „Kanis“ das erste Naturschutzgesetz erlassen. Aber schon der Bericht zur Landtagssitzung vom Dezember 1886 vermerkt die Bemühungen um eine Verordnung. Wie sich die Vorlaufzeiten gleichen.

Hildegard Breiner, Obfrau des Naturschutzbundes Vorarlberg, Bregenz

Quelle

VN Leserbrief

Vorarlberg stellt Kanisfluh unter Schutz

Die Vorarlberger Landesregierung hat diese Woche die Unterschutzstellung der Kanisfluh beschlossen. Durch Verordnung wird in den Gemeinden Au, Mellau und Schnepfau ein Landschaftsschutzgebiet „Kanisfluh“ errichtet.

Die Landesregierung wolle damit sicherstellen, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit der Kanisfluh entdecken und erleben dürfen, sagt Umweltlandesrat Johannes Rauch (Grüne).

Die Kanisfluh ist ein weitgehend isoliert stehendes Bergmassiv im zentralen Bregenzerwaldgebirge zwischen den Orten Mellau und Au. Der Berg weise mit den bemerkenswertesten Großraumbiotopen Vorarlbergs eine einzigartige Naturausstattung. „Die Kanisfluh gilt als markantester und in seiner Gestalt als eigenständigster Berg des Bregenzerwaldes. Sagenumworben und identitätsstiftend prägt er Generationen. Der Erhalt der Kanisfluh auch für unsere Kinder und Kindeskinder ist Ziel dieser Verordnung“, so Rauch in einer Aussendung.

Verankerung als Landschaftsschutzgebiet

Mit der rechtlichen Verankerung als Landschaftsschutzgebiet wird die besondere Bedeutung der Kanisfluh mit ihrem Natur- und Landschaftsraum gewürdigt. Durch die Verordnung werde die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche sowie die ordnungsgemäße jagdrechtliche Nutzung nicht eingeschränkt, so Rauch.

„Hot spot“ der Biodiversität in Vorarlberg

Der Steinbock ist über den ganzen Alpenraum verbreitet. Eine von ca. 160 Kolonien in den Alpen bildet die Kolonie Kanisfluh bis Hoher Freschen, wobei die Kanisfluh mit 70 bis 80 Tieren das Hauptgebiet ist. Peter Huemer vom Ferdinandeum in Innsbruck hat die Schmetterlingsfauna auf der Kanisfluh detailliert erhoben und 966 Schmetterlingsarten nachgewiesen, davon drei Erstnachweise für Österreich. „Die Kanisfluh ist also ein „hot spot“ der Biodiversität nicht nur in Vorarlberg, sondern in den gesamten Nordalpen“, so Rauch. „Mit der jetzigen Verordnung tragen wir diesem Umstand Rechnung und sichern ein Gebiet von einzigartiger Schönheit für künftige Generationen.“

Der Verordnung waren massive Proteste gegen den geplanten und mittlerweile abgewendeten Abbau von Kies am Fuße der Kanisfluh vorausgegangen – mehr dazu in Kein Kiesabbau an der Kanisfluh (vorarlberg.ORF.at).

Quelle

Schutz für die Kanisfluh

Lange hat es gedauert, doch nun ist der Beschluss durch. Die Kanisfluh, markantes Wahrzeichen des Bregenzerwaldes, wird auch rechtlich zum Landschaftsschutzgebiet. Das gab Umweltlandesrat Johannes Rauch bekannt. Seit den 1990er-Jahren drängten die Gemeinden Au, Schnepfau und Mellau auf diese Maßnahme. Einer, der die Hoffnung auf Umsetzung nie aufgegeben hat, ist der Schnepfauer Bürgermeister Robert Meusburger. Jetzt ist er zufrieden: „Gut Ding braucht halt manchmal Weile“, kommentierte er die frohe Botschaft zufrieden.  

Vereint aufgetreten

Per Verordnung wird in den drei genannten Gemeinden ein Landschaftsschutzgebiet „Kanisfluh“ errichtet. „Damit soll sichergestellt sein, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit der Kanisfluh entdecken und erleben können“, argumentiert Rauch. Der Entscheidung vorausgegangen war eine gemeinsame Stellungnahme der drei Kommunen, in der eine für alle befriedigende Kompromisslösung vorgeschlagen wurde. Sie dürfte die Sache letztlich beschleunigt haben. „Es ging unter anderem darum, die land- und forstwirtschaftliche sowie jagdrechtliche Nutzung sicherzustellen“, erklärte Tobias Bischofberger, Bürgermeister von Mellau. Das soll laut Verordnung gewährleistet bleiben.

Diskussion und Emotion

Das Ringen um das Bergmassiv sorgte in den vergangenen Jahren für viele Diskussionen, noch mehr Emotionen und heftige Gegenwehr. Erst recht, als bekannt wurde, dass die Firma Rüf am Fuß der Kanisfluh Kies abbauen möchte. Ein VN-Stammtisch im August 2017 brachte fast 500 Interessierte auf die Beine. Kurze Zeit später marschierten Vertreter der Bürgerinitiative „Üsa Kanis“ bei Landeshauptmann Markus Wallner auf und übergaben ihm 4087 Unterschriften, die für den Erhalt der Kanisfluh gesammelt worden waren. Ein Mahnfeuer auf dem Berg sollte die Dringlichkeit des Anliegens unterstreichen.

Eine von Johannes Rauch beim VN-Stammtisch angekündigte Prüfung ergab schließlich, dass bei der Kanisfluh alle im Vorarlberger Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung angeführten Kriterien für eine Unterschutzstellung vorliegen würden. Es folgten Gespräche mit den Gemeinden und ein Verordnungsentwurf. Dann kehrte Ruhe ein. Der Grund war eine Novelle. Zumindest die von Rauch im Jänner gegenüber den VN getätigte Versicherung, die Unterschutzstellung der Kanisfluh werde noch im ersten Halbjahr von der Landesregierung beschlossen, hielt. Der Schnepfauer Gemeindechef sieht die Maßnahme als wichtiges Signal, dass Einsatz und Engagement gewürdigt worden sind. VN-MM

 
Die Kanisfluh zählt zu den schönsten Aussichtsbergen im Land.
Imposant: das Mahnfeuer, mit dem gegen den Kiesabbau protestiert wurde.
Beim VN-Stammtisch im August 2017 am Fuß der Kanisfluh legten sich die Bewahrer des steinernen Riesen mächtig ins Zeug.
Die Kanisfluh, ein weitgehend isoliert stehendes Bergmassiv, ist ein Juwel und bietet ein besonderes Naturerlebnis.  D. Stiplvsek, VN/Steurer, L. Berchtold, Volare

 

„Auch künftige Generationen sollen die Schönheit der Kanisfluh erleben können.“

https://epaper.vn.at/lokal/vorarlberg/2020/06/04/schutz-fuer-die-kanisfluh.vn/amp

Vergelt’s Gott

Ich hab mir lange überlegt, was für Worte ich als Dankeschön auf unserer Internetseite schreiben kann, soll, darf, muss?! Zitate gibt es viele, aber ich hab mich entschieden, es kurz und knackig, dafür ehrlich, zu sagen,

Vergelt’s Gott, allen Beteiligten

factum

Kanisfluh ab jetzt durch Verordnung geschützt

Landesregierung beschließt Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Kanisfluh“

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat diese Woche die Unterschutzstellung der Kanisfluh beschlossen. Durch Verordnung wird in den Gemeinden Au, Mellau und Schnepfau ein Landschaftsschutzgebiet „Kanisfluh“ errichtet. „Die Vorarlberger Landesregierung will damit sicherstellen, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit der Kanisfluh entdecken und erleben dürfen“, erklärt Umweltlandesrat Johannes Rauch. “Es freut mich, dass nun dieses imposante Bergmassiv unter Schutz steht. Das Wahrzeichen des Bregenzerwaldes wird so für die Zukunft bewahrt“.

Die Kanisfluh weist mit den bemerkenswertesten Großraumbiotopen Vorarlbergs eine einzigartige Naturausstattung auf und ist für Einheimische und Gäste ein Juwel und ein besonderes Naturerlebnis. Sie ist ein weitgehend isoliert stehendes Bergmassiv im zentralen Bregenzerwaldgebirge zwischen den Orten Mellau und Au. „Die Kanisfluh gilt als markantester und in seiner Gestalt als eigenständigster Berg des Bregenzerwaldes. Sagenumworben und identitätsstiftend prägt er Generationen. Der Erhalt der Kanisfluh auch für unsere Kinder und Kindeskinder ist Ziel dieser Verordnung“, freut sich Umweltlandesrat Rauch.

Mit der rechtlichen Verankerung als Landschaftsschutzgebiet wird die besondere Bedeutung der Kanisfluh mit ihrem Natur- und Landschaftsraum gewürdigt. Durch die Verordnung wird die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche sowie die ordnungsgemäße jagdrechtliche Nutzung nicht eingeschränkt.

„Hot spot“ der Biodiversität in Vorarlberg

Der Steinbock ist über den ganzen Alpenraum verbreitet. Eine von ca. 160 Kolonien in den Alpen bildet die Kolonie Kanisfluh bis Hoher Freschen, wobei die Kanisfluh mit 70 bis 80 Tieren das Hauptgebiet ist. Peter Huemer vom Ferdinandeum in Innsbruck hat die Schmetterlingsfauna auf der Kanisfluh detailliert erhoben und 966 Schmetterlingsarten nachgewiesen, davon drei Erstnachweise für Österreich. „Die Kanisfluh ist also ein „hot spot“ der Biodiversität nicht nur in Vorarlberg, sondern in den gesamten Nordalpen“, so Rauch. „Mit der jetzigen Verordnung tragen wir diesem Umstand Rechnung und sichern ein Gebiet von einzigartiger Schönheit für künftige Generationen.“

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